Regionalfenster


Regionalfenster auf Kartoffelsack

Das Regionalfenster soll Licht ins Dunkle bringen und die Lebensmittel mit regionaler Herkunft kenntlich machen. Doch auch hier steht der Verbraucher zunächst vor vielen ungeklärten Fragen: Was sagt das Regionalfenster aus? Ist es vertrauenswürdig und welche Voraussetzungen gibt es für die Vergabe dieses Regionalsiegels?
Wir verschaffen einen Überblick. 


Inhalt

Was ist das Regionalfenster?

Seit dem 15. August 2012 gibt es den Trägerverein „Regionalfenster e. V.“, der für die Vergabe des Regionalsiegels verantwortlich ist. Das Ziel: Eine einheitliche Kennzeichnung regionaler Produkte, die für den Verbraucher transparent, verständlich und glaubwürdig ist. Für aktuell rund 4600 bundesweite Produkte wird das Regionalfenster zur Vermarktung genutzt (Stand Herbst 2019).

Kontolliert werden Unternehmen, die ihre Produkte auszeichnen lassen möchten, von einer der 20 Zertifizierungsstellen. Die insgesamt 34 Mitglieder des Vereins stammen aus den Bereichen Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung, dem ökologischen Landbau, Handwerk, Lebensmittelhandel und -marketing, der Zertifizierungsstellen und aus dem Bereich der Regionalinitiativen. Außerdem steht ein Beirat beratend zu Seite, dessen Mitglieder aus Bundes- und Landesministerien, den Verbraucherzentralen und der Wissenschaft entstammen. 


Info

Streng genommen, handelt es sich beim Regionalfenster um kein Gütesiegel. Diese müssen Aussagen über die Qualität der Erzeugung und/oder Verarbeitung eines Produkts machen. Komplexe Richtlinien als Hintergrund für eine Qualitätsaussage müssen entwickelt, evaluiert und ständig weiterentwickelt werden. Die reine Aussage zur regionalen Herkunft eines Produkts erfüllt diese Kriterien nicht. Deshalb trifft das Regionalfenster keine Aussage zur Erzeugungs- bzw. Verarbeitungsqualität. Der Verein bezeichnet das Regionalfenster daher auch als „Zeichen“ nicht als „Gütesiegel“.

Welche Angaben enthält das Regionalfenster?

Angaben im Regionalfenster

Im Wesentlichen enthält das Regionalfenster 3 Angaben:

  • Die Herkunft der Hauptzutat(en)
    Wo wurde das Rind gehalten? Wo sind die Erdbeeren gewachsen?
  • Aus Verbrauchersicht ausschlaggebende Verarbeitungsorte
    Die Verarbeitungsorte können auch außerhalb der Herkunftsorte liegen.
    Das Produkt darf jedoch nicht auserhalb von Deutschland verarbeitet worden sein.
  • Höhe des regionalen Anteils
    Handelt es sich um verarbeitete Lebensmittel, gibt eine dritte Zeile Auskunft über den regionalen Rohstoffanteil.
    Nebenzutaten können nämlich auch aus anderen Regionen bezogen werden.
  • Beauftragte Kontrollinstitution
    Damit Verbraucher sich auf die Angaben verlassen können, wird eine jährliche und unabhängigen Kontrolle gewährleistet. Die Kontrollinstitution, die diese Kontrolle durchführt wird, wird ebenfalls angegeben. 

Wer darf seine Produkte mit dem Regionalfenster auszeichnen?

Damit man sein Produkt mit dem Zeichen, welches Auskunft über das Lebensmittel und dessen Herkunft gibt, versehen darf, müssen verschiedene Krtierien erfüllt sein. 


Die Region im Regionalfenster

Die im Regionalfenster angegebene Region wird vom Regionalfensternutzer, dem Endverbraucher definiert. Alle eingereichten Regionen werden von der Geschäftsstelle der Regionalfenster Service GmbH geprüft.

Es gibt verschiedene Vorgaben: 

  • Die Region muss klar und eindeutig nachvollziehbar sein. 
  • Die Region muss kleiner als Deutschland sein. 
  • Bei Naturräumen darf die definierte Region Staatsgrenzen überschreiten. Ein Teil der definierten Region muss jedoch in Deutschland liegen.
Info

Naturräume unterteilen die Landschaften eines Landes in vergleichbare Einheiten, z. B. Alpen, Norddeutsches Tiefland,…

Aktuell gibt es vier Möglichkeiten, eine Region zu definieren:

  • Politisch-administrative Grenzen
    Bundesländer, Landkreise, etc. Zum Beispiel: „Feldsalat aus Bayern“
  • Kilometerradien
    z.B.: „Milch aus 30km Umkreis um Fulda“
  • Großraumregionen
    Mehrere Bundesländer innerhalb Deutschlands können von einem Betrieb zu einer Großraumregion zusammengefasst werden. Im Regionalfenster werden die Bezeichnung des Großraums und die Bundesländer aufgeführt. 
    z. B. „Äpfel aus Süddeutschland (Bundesländer: HE, BY, BW)“
  • Definierte Regionen
    Weitere Regionen wurden zu den eindeutig nachvollziehbaren Regionen auf Wunsch einzelner Regionalfensternutzer definiert und hinzufgefügt.
    z. B. „Badische Bergstraße“, „Harz“, …
    Zur vollständigen Liste der ergänzten Regionen kommt ihr hier: Definierte Regionen
Zusammengesetzte Produkte

Die erstgenannte Hauptzutat sowie wertgebende Zutaten müssen zu 100 % der definierten Region entstammen. Außerdem muss die erste Hauptzutat mindestens 51 % des Produktgesamtgewichts ausmachen. Ist dies nicht der Fall, müssen auch die weiteren Zutaten zu jeweils 100 % aus der definierten Region stammen. Solange bis mindestens 51 % des Gesamtgewichts erreicht wurden.  Beispiele: 

  • Apfelmus (89 % Äpfel): Die Äpfel müssen zu 100 % aus der definierten Region stammen.
  • Schinkenwurst (49 % Schweinefleisch, 45 % Rindfleisch): Das Schweinefleisch muss zu 100 % aus der definierten Region stammen. Da diese Zutat weniger als 51 % des Produktgesamtgewichts ausmacht, muss das Rindfleisch ebenfalls zu 100 % aus der definierten Region stammen.
Verarbeitung

Die Verarbeitungsschritte müssen in Deutschland stattfinden. Aber: Produkte können auch außerhalb der definierten Herkunftsregion verarbeitet werden. Verarbeitungsorte, die aus Verbrauchersicht ausschlaggebend sind, müssen im Regionalfenster angegeben werden. Dies sind bspw. Verarbeitungsschritte, die außerhalb der definierten Region stattfinden.


Kontrolle

Durch ein Qualitätssicherungssystem bzw. ein dreistufiges, neutrales Prüf- und Sicherungssystem wird die Vergabe des Regionalfensters geregelt. Erst nach Überprüfung der angemeldeten Herkunftsaussage dürfen Lizenznehmer das Regionalsiegel auf ihren Produkten ausweisen. Ausgewiesene Produkte werden jährlich auf Basis einer neutralen Prozesskontrolle überprüft. 

Die Regionalfenster Service GmbH arbeitet zudem mit Bundesländern und anderen Systemen zusammen. Das bedeutet, dass deren Prüfkriterien für bestimmte Wertschöpfungsstufen als gleichwertige Standards anerkannt wurden. 


Nähere Infos dazu, welche Standards anerkannt wurden, findest du unter Anerkannte Standards.

Ist das Regionalfenster eine Garantie für ein regionales Produkt?

Kurzum: Nein. 
Eine Marke, die mit dem Regionalfenster deklariert ist, kann bundesweit vermarktet werden. Das bedeutet, dass der Käse im Kühlregal eines Supermarktes am Bodensee auch aus Hamburg stammen kann. Dennoch gibt uns das Regionalsiegel wichtige Infos zum Thema Regionalität. 
Hier gilt es, genauer hinzuschauen: 

  • Region: Sind hier drei oder mehr Bundesländer als Großregion angegeben? Oder ist die Region eingrenzbar?
  • Verarbeitung: Wie weit ist der Verarbeitungs- vom Herkunftsort der Rohstoffe entfernt? 
  • Anteil regionaler Zutaten: Sind es nur 55 % oder gute 90 %?

Durch die Angaben im Regionalfenster kannst du herausfinden, wie regional ein Produkt ist. Es gibt dir eine gewisse Transparenz. Ob du das Produkt als regional einstufst oder nicht, entscheidest letztendlich du. Denn eine klare Definition des Begriffes „Regional“ gibt es nicht wie du vielleicht bereits auf der Seite zum Thema Regionalität gelesen hast.

Kritik am Regionalfenster

Das Regionalfenster bietet uns Endverbrauchern eine gewisse Transparenz zum Thema Lebensmittel und deren Herkunft. Dennoch gibt es Informationen, die wir vergeblich suchen: Das Zeichen macht keine Aussage darüber, ob Produkte ökologisch, fair, nachhaltig, tiergerecht, sozial oder ohne Einsatz von Gentechnik erzeugt wurden. 

Außerdem handelt es sich nicht um ein staatliches Siegel, sondern ein rein privatwirtschaftliches und freiwilliges Zeichen. Rund 4600 Produkte, die mit dem Regionalsiegel ausgezeichnet sind stehen einer Masse an Produkten gegenüber, die ihre wahre Herkunft nicht preisgeben. 


Verbraucherzentralen kritisieren, dass der Mindestanteil an regionalen Zutaten bei zusammengesetzten Produkten nur 51 % betragen muss.  Ein weiterer Kritikpunkt: Tiere müssen nicht von Geburt an in der Region gehalten werden, sondern erst in der Mastphase. Auch die Futtermittel müssen nicht aus der Region stammen. 


Dennoch:

Insgesamt ist das Regionalfenster positiv zu bewerten. Hersteller, die ihre Produkte damit kennzeichnen, geben uns mehr Einblicke als jene, die dies nicht tun. Die größte Schwäche des Regionalsiegels liegt darin, dass es nicht verpflichtend ist und wir Endverbraucher immernoch oft im Dunkeln tappen.